Private Abwasserleitungen

Private Abwasserleitungen

Achtung! Neuregelungen zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen informieren über die Änderungen bei der Prüfpflicht privater abwasserführender Leitungen.

Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (Süw VO Abw NRW) wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung geändert und ist seit dem 13. August 2020 in Kraft.

Abgeschafft wurde insbesondere in Wasserschutzgebieten, die Frist zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen bis 2020, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 errichtet wurden.

Neu ist allerdings, dass für diese Leitungen in begründeten Verdachtsfällen eine unverzügliche Prüfpflicht entsteht.

Für Leitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser ableiten, bleibt die Prüfpflicht unverändert bestehen.

Gebäude/Grundstücke in Wasserschutzgebietszonen Leverkusens

Wasserschutzgebietszonen in Rheindorf und Hitdorf, Stand: Dez. 2005, Mst. 1:40000

Wasserschutzgebietszonen in Rheindorf und Hitdorf, Stand: Dez. 2005, Mst. 1:40000

Straßen in Wasserschutzgebietszonensortiert nach Anfangsbuchstaben

Nachfolgend sind alle Gebäude/Grundstücke hausscharf aufgelistet, die sich in einer der Wasserschutzzonen Leverkusens befinden, d.h. Gebäude/Grundstücke, die hier nicht aufgelistet sind, befinden sich nicht in einer Wasserschutzzone!

Der Anfangsbuchstabe Ihrer Straße ist entscheidend:

Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands- und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte

Siehe im folgenden Link unter "Downloads" und "Muster-Bescheinigung (PDF)":

Zur Website des LWG NRW