Kanalunterhaltung

Der Betrieb

Unser Betrieb ist in 4 Sachbereiche aufgeteilt:

  • Reinigung und Unterhaltung
  • Sonderbauwerke
  • Kanalzustandserfassung
  • Indirekteinleiterüberwachung

Kanalunterhaltung

Einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt leistet die Stadt Leverkusen mit ihrer Stadtentwässerung.
Die Verpflichtung der Kommunen, ein Kanalnetz zu errichten und zu unterhalten, ist durch entsprechende Wassergesetze geregelt.
Das Leverkusener Entwässerungssystem ist unterteilt in 338 Abschnitte. Durch ein weitverzweigtes Kanalnetz wird heute das Abwasser gesammelt und zur Kläranlage geleitet. Die Kanalrohre haben einen Durchmesser von 200 bis 3000 Millimeter. Das von der Stadt Leverkusen geführte Kanalkataster wird von der Abteilung Stadtentwässerung verwaltet.

Zuständigkeit des Sachbereiches
Vereinbarungen der Einleitungen von Grund- und Tageswasser bei Baumaßnahmen (z.B. Ausschachtung, Gründung, Bohrung usw.) siehe "Hinweise zur Einleitung von Baustellenabwasser"

Technische Daten des Kanalnetzes

Kanalnetzlängeca. 672km
Begehbar (DN >= 1.200 Millimeter)ca. 58km
Nicht begehbarca. 614km
Mischwasserca. 252km
Schmutzwasserca. 187km
Regenwasserca. 233km
Anzahl der Kanalschächteca. 18.000
Anzahl Pumpwerke40
Anzahl Düker9
Anzahl Regenüberlaufbecken17
Anzahl Regenklärbecken3
Anzahl Regenrückhaltebecken2
Anzahl Gaswarnanlage1

Einsatzfahrzeuge

Wasseraufbereiter3
Saugwagen1
Pritschenwagen4
Laborfahrzeug1
Kanal-TV-Fahrzeuge2
Fahrzeuge Pumpwerke4

Indirekteinleiterüberwachung

Die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) sind als Betreiber des städtischen Kanalnetzes aufgrund der Betreiberpflichten aus § 18b WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und wegen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet, Benutzern der öffentlichen Kanalisation (Indirekteinleiter) Auflage

  • zur baulichen Erhaltung und Betriebssicherheit des Kanalnetzes,
  • zur Sicherheit des Betriebspersonals,
  • zum Schutz des Klärwerks

aufzuerlegen. Die Überwachung dieser Auflagen obliegt dem kommunalen Betreiber (TBL). Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Leverkusen vom 20.12.2005 festgelegt.

    Der Sachbereich „Indirekteinleiterüberwachung“ hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Auflagen zu kontrollieren.

    Zuständigkeit des Sachbereiches Indirekteinleiterüberwachung:

    • Erstellung und Führung des Einleiterkatasters
    • Kontrolle der Abwasserqualität im Kanalnetz
    • Kontrolle des gewerblichen Abwassers (Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben aus Firmeneinleitungen ins Kanalnetz)
    • Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen bei den Firmen
    • Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren vom Umweltamt (Abwassereinleitungen in die Kanalisation und ggf. Abwasserbehandlungsanlagen) (EWS, §7)
    • Genehmigungen der Abwassereinleitungen aus der Fassadenbehandlung
    • Beratung der der Firmen zum Thema „Genehmigungsfreie Abwasserbehandlungsanlagen“ (z.B. Fettabscheider, siehe dazu „Erhebungsbogen für den Bereich „Gastronomie“)

    Schadensbilder

    Inlinersanierung

    Kontakt

    Im Notfall telefonische Erreichbarkeit über die Feuerwehr:


    Abteilungsleiter Kanalbetrieb / Werkstatt
    Herr Komšic
    Tel.0214-406-6922
    Fax0214-406-6902
    Reinigung und Unterhaltung
    Herr Huber
    Tel.0214-406-6924
    Sonderbauwerke
    Frau Thiesen
    Tel.0214-406-6923
    Kanalzustandserfassung
    Herr Frick
    Tel.0214-406-6928
    Indirekt­einleiter­überwachung / Labor
    Frau Oberdick
    Tel.0214-406-6926

    Information

    Die Technischen Betriebe helfen weiter bei:

    • klappernden Kanaldeckeln, schadhaften Abdeckungen
    • Ratten im Kanalnetz
    • Beschwerden bei Kanalreinigung
    • Kanalverstopfungen
    • feuchtem Keller nach Starkregen
    • Geruchsbelästigung
    • Fragen zu natürlichen Regenrückhaltebecken