Kanalunterhaltung
Der Betrieb
Unser Betrieb ist in 4 Sachbereiche aufgeteilt:
- Reinigung und Unterhaltung
- Sonderbauwerke
- Kanalzustandserfassung
- Indirekteinleiterüberwachung
Kanalunterhaltung
Einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt leistet die Stadt Leverkusen mit ihrer Stadtentwässerung.
Die Verpflichtung der Kommunen, ein Kanalnetz zu errichten und zu unterhalten, ist durch entsprechende Wassergesetze geregelt.
Das Leverkusener Entwässerungssystem ist unterteilt in 338 Abschnitte. Durch ein weitverzweigtes Kanalnetz wird heute das Abwasser gesammelt und zur Kläranlage geleitet. Die Kanalrohre haben einen Durchmesser von 200 bis 3000 Millimeter. Das von der Stadt Leverkusen geführte Kanalkataster wird von der Abteilung Stadtentwässerung verwaltet.
Zuständigkeit des Sachbereiches
Vereinbarungen der Einleitungen von Grund- und Tageswasser bei Baumaßnahmen (z.B. Ausschachtung, Gründung, Bohrung usw.) siehe "Hinweise zur Einleitung von Baustellenabwasser"
Technische Daten des Kanalnetzes
Kanalnetzlänge | ca. 672km |
Begehbar (DN >= 1.200 Millimeter) | ca. 58km |
Nicht begehbar | ca. 614km |
Mischwasser | ca. 252km |
Schmutzwasser | ca. 187km |
Regenwasser | ca. 233km |
Anzahl der Kanalschächte | ca. 18.000 |
Anzahl Pumpwerke | 40 |
Anzahl Düker | 9 |
Anzahl Regenüberlaufbecken | 17 |
Anzahl Regenklärbecken | 3 |
Anzahl Regenrückhaltebecken | 2 |
Anzahl Gaswarnanlage | 1 |
Indirekteinleiterüberwachung
Die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) sind als Betreiber des städtischen Kanalnetzes aufgrund der Betreiberpflichten aus § 18b WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und wegen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet, Benutzern der öffentlichen Kanalisation (Indirekteinleiter) Auflage
- zur baulichen Erhaltung und Betriebssicherheit des Kanalnetzes,
- zur Sicherheit des Betriebspersonals,
- zum Schutz des Klärwerks
aufzuerlegen. Die Überwachung dieser Auflagen obliegt dem kommunalen Betreiber (TBL). Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Leverkusen vom 20.12.2005 festgelegt.
Der Sachbereich „Indirekteinleiterüberwachung“ hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Auflagen zu kontrollieren.
Zuständigkeit des Sachbereiches Indirekteinleiterüberwachung:
- Erstellung und Führung des Einleiterkatasters
- Kontrolle der Abwasserqualität im Kanalnetz
- Kontrolle des gewerblichen Abwassers (Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben aus Firmeneinleitungen ins Kanalnetz)
- Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen bei den Firmen
- Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren vom Umweltamt (Abwassereinleitungen in die Kanalisation und ggf. Abwasserbehandlungsanlagen) (EWS, §7)
- Genehmigungen der Abwassereinleitungen aus der Fassadenbehandlung
- Beratung der der Firmen zum Thema „Genehmigungsfreie Abwasserbehandlungsanlagen“ (z.B. Fettabscheider, siehe dazu „Erhebungsbogen für den Bereich „Gastronomie“)
Kontakt
Im Notfall telefonische Erreichbarkeit über die Feuerwehr:
Abteilungsleiter Kanalbetrieb / Werkstatt
Tel. | 0214-406-6922 |
Fax | 0214-406-6902 |
Reinigung und Unterhaltung
Tel. | 0214-406-6924 |
Sonderbauwerke
Tel. | 0214-406-6923 |
Kanalzustandserfassung
Tel. | 0214-406-6928 |
Indirekteinleiterüberwachung / Labor
Tel. | 0214-406-6926 |
Information
Die Technischen Betriebe helfen weiter bei:
- klappernden Kanaldeckeln, schadhaften Abdeckungen
- Ratten im Kanalnetz
- Beschwerden bei Kanalreinigung
- Kanalverstopfungen
- feuchtem Keller nach Starkregen
- Geruchsbelästigung
- Fragen zu natürlichen Regenrückhaltebecken