Straßeninstandsetzung

Warum Straßeninstandsetzung

Die Instandsetzung der Straßen ist von großer Bedeutung für eine funktionierende Infrastruktur.

Warum?
Die Instandsetzung der Straßen ist von großer Bedeutung für eine funktionierende Infrastruktur und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Leverkusen.

Vom Riss zum Schlagloch
Als Konsequenz aus fehlenden Unterhaltungsleistungen würde sich, unabhängig vom aktuellen Schadensbild, folgende Entwicklung des Straßenzustandes einstellen:

Der Zerfall in drei Stufen

1. Durch feine Risse dringt Wasser ein. Bei Minusgraden gerfriert im Untergrund das Wasser zu Eis und dehnt sich dabei aus.

1. Durch feine Risse dringt Wasser ein. Bei Minusgraden gerfriert im Untergrund das Wasser zu Eis und dehnt sich dabei aus.

2. Im Frühling schmilzt das Eis. Ein Hohlraum entsteht.

2. Im Frühling schmilzt das Eis. Ein Hohlraum entsteht.

3. Unter dem Druck der Autoreifen bricht der Hohlraum ein.

3. Unter dem Druck der Autoreifen bricht der Hohlraum ein.

Um dies zu verhindern, sind vorbeugende Maßnahmen erforderlich, z.B. das rechtzeitige Schließen der Straßenbeläge (Oberflächen).

Die hierzu erforderlichen Bauverfahren sind dabei jeweils vom Zustand der vorhandenen Fahrbahnoberfläche abhängig. Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine für den unbedarften Straßennutzer noch gute Straße häufig einer rechtzeitigen Schließung der Oberfläche bedarf, um den Folgeprozess der Schadensentwicklung zu stoppen.

Vor diesem Hintergrund haben die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen ein Instandsetzungskonzept erarbeitet, welches am 18. Oktober 2002 unter der Vorlagen Nr. R1130/15.TA vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde.

Instandsetzung - Unternehmerarbeiten - Gehwegüberfahrten

Instandsetzungs- bzw. Unterhaltungsarbeiten werden aufgrund ihres Umfangs nicht durch eigene Regiekolonnen ausgeführt, sondern von Jahresvertragsunternehmer der Straßenunterhaltung.

Errichtet ein Eigentümer auf seinem Grundstück beispielsweise eine Garage, einen Stellplatz oder ein Carport, so benötigt er eine Gehwegüberfahrt, um von der Straße auf sein Grundstück zu gelangen.

Nach §16 des Straßen- und Wegegesetzes NRW stellt dies eine Sondernutzung dar. Der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, eine Gehwegüberfahrt zu beantragen und als Nutznießer die Kosten für die Herstellung zu tragen.

Kontakt

Abteilungsleiter Straßenbau / Brücken- und Ingenieurbau
Herr Timpert
Tel.0214-406-6970
stellv. Abteilungsleiterin Straßenbau / Brücken- und Ingenieurbau
Frau Masurtschak
Tel.0214-406-6994
Abteilungsleiter Straßenunterhaltung / Straßenreinigung / Winterdienst
Herr Eberhard
Tel.0214-406-6910
stellv. Abteilungsleiterin Straßenunterhaltung / Straßenreinigung / Winterdienst
Frau Kampa
Tel.0214-406-6916
Instandsetzung Straßenbau
Herr Banse
Tel.0214-406-6912
Gehwegüberfahrten
Frau Tacke
Tel.0214-406-6973