Neu- und Umbau von Straßen
Neu- und Umbau von Straßen
Der Neu- und Umbau von Straßen im Stadtgebiet von Leverkusen wird in den jeweils zuständigen Bezirks-vertretungen beschlossen. Sie werden über den städtischen Haushalt finanziert. Bei Neubaumaßnahmen haben sich die Anlieger gemäß Baugesetzbuch (BauGB) mit 90% an den Kosten zu beteiligen.
Im Rahmen von Umbaumaßnahmen werden die Anlieger nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) kostenmäßig veranlagt, wenn die Maßnahme umlagefähig ist.
Die Höhe der Beitragssätze richtet sich nach der Bedeutung der Straße im Straßennetz.
Kontakt
Abteilungsleiter Straßenbau / Brücken- und Ingenieurbau
Herr Timpert
Tel. | 0214-406-6970 |
stellv. Abteilungsleiterin Straßenbau / Brücken- und Ingenieurbau
Frau Masurtschak
Tel. | 0214-406-6994 |