Fragen zur AöR
Hintergrundinformationen für Interessierte
Für Interessenten, die sich über die Randbedingungen der Bildung einer AöR informieren wollen, stellen die TBL folgende Informationen zur Verfügung:
- Beratend tätig für die TBL war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:
Dr. Heilmaier & Partner GmbH
Carl-Wilhelm-Str. 16
47708 Krefeld
Tel. 02151 6390–0 - Vorlage R 360/16. TA wurde am 09.11.2005 vom Rat beschlossen, wobei Pkt. 2 des Beschlusses die Satzung und Pkt. 5 des Beschlusses die Bildung des Verwaltungsrates vertagt wurde. Diese Vorlage enthält eine ausführliche Begründung: Anlage Vorlage 360/16. TA.
- In Vorlage 636/16. TA wurden am 24.08.2006 die vertagten Punkte 2. und 5. der Vorlage R 360 erneut beraten und wieder vertagt.
Ergänzt wurde diese Vorlage um Verträge bzgl. der Schuldenübernahme zwischen Fachbereich Finanzen und TBL sowie Grundstücksübertragungen und ein Vertrag über die Gebührenvereinnahmung durch den Fachbereich Finanzen. - Die endgültige Beratung der Vorlage R 636 erfolgte am 16.10.2006, wobei zusätzliche Anträge von Bürgerliste, B 90/Die Grünen und CDU beraten wurden.
Das Protokoll dieser Sitzung enthält die endgültige Satzung, bei der die Beteiligungsgrenze für den Verwaltungsrat herunter gesetzt worden ist und die direkte Berichtspflicht der Innenrevision gegenüber dem Verwaltungsrat festgelegt wurde.
Festzuhalten ist außerdem, dass der Beigeordnete für Planen, Bau und Wirtschaft Vorsitzender des Verwaltungsrates und ständiges Mitglied ist. Sein Stellvertreter und ständiges Mitglied ist der Finanzdezernent. Daneben wurden 13 zumeist politische Vertreter aus dem Rat gewählt. - Zur Information ist weiterhin die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates beigelegt, die am 06.03.07 mit der Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 09.01.07 festgesetzt wurde.
Bildung einer AöR
Hier ein paar Fragen, die uns in letzter Zeit zur Bildung der AÖR gestellt worden waren.
1. Warum hat Leverkusen keine GmbH-Lösung mit Verkauf von 49 %- Beteiligung an einen Privaten mit in den Fokus der Möglichkeiten bei der Veränderung der Abwasserbeseitigung betrachtet?
Die Möglichkeit einer GmbH-Lösung ist wegen der Mehrkosten durch die 19 % MWSt. verworfen worden. Die Rechtsform der AöR hat die Vorteile einer GmbH ohne die MWSt-Nachteile zu haben.
2. Was hat den Rat letztlich überzeugt, eine AöR mit Abwasser und Straßenbau, -planung etc. zu gründen?
Ausschlaggebend sind die Finanzsituation der Stadt und die zwingende Konsolidierungspflicht. Beim Kanalvermögen findet eine Aufwertung um 30 Mio. € statt, die als Zahlungspflicht an die Stadt festgelegt wird und so den Haushalt der Stadt um 30 Mio. € entlastet. Die AöR muss durch Wirtschaftlichkeitserfolge diese Zusatzbelastung erwirtschaften –
s. Prognose „Minus“ in Vorlage R 360, Seite 9 der Begründung.
3. Welche finanziellen Vorteile konnten hierdurch generiert werden?
Wie hoch sind diese?
Die TBL erhielten bei Gründung am 01.01.99 aus dem Haushalt für nicht rentierliche Leistungen 8,8 Mio. €. Diese sog. Stadtpauschale wurde bis 2005 auf 6 Mio. € gesenkt, was eine jährliche Entlastung für den Haushalt von 2,8 Mio. € erbrachte.
Diese Ersparnis wird mit der AöR-Bildung um eine einmalige Schuldenentlastung von 30 Mio. € ergänzt.
4. Ist es möglich, Kopien bzgl. der Ratsvorlagen und Beschlussfassungen zu bekommen (selbstverständlich vertraulich)?
Ja – diese Unterlagen wurden auch alle öffentlich beraten!! D. h., sie sind nicht vertraulich.
5. Gibt es ein Wirtschaftsgutachten?
Unter anderem gibt es Gutachten zum Gründungsprinzip, sowie zur „Aufwertung“ des Vermögens.
(Info bei dem Wirtschaftsprüfer Heilmaier & Partner)
6. Welche Vorteile sind bei Beibehaltung der "klammer" kanal+straße nunmehr in der AöR noch besser zu erzielen (organisatorisch, finanziell, im Kontakt zur Stadtentwicklungsplanung, ..)?
Die Schuldenentlastung der Stadt funktioniert nur mit der Stadtentwässerung. Mit der Mischung aus rentierlichen Bereichen Stadtentwässerung, Straßenreinigung und nicht rentierlichen Bereichen Straßenunterhaltung wird im Gesamtdeckungsprinzip wesentlich verbesserte Effektivität erzielt. Während bei einem konventionellen Amt die Aufgaben-erledigung im Vordergrund steht, dominiert bei einem Eigenbetrieb oder besser bei einer AöR die wirtschaftliche Aufgabenerledigung.
Bestes Beispiel: Die Straßenunterhaltung wurde personell von 65 Mann auf 25 Mann reduziert. 40 Mann entsprechen 1,6 Mio. € Personalkosten; dafür wurden großflächige Instandsetzungen durch Baufirmen statt kleinteiliger Flickarbeit in Eigenleistung realisiert.
Das Straßennetz der Hauptverkehrsstraßen in Leverkusen ist in den letzten 5 Jahren in weiten Bereichen saniert worden.
Zahlreiche andere Beispiele für mehr Wirtschaftlichkeit sind möglich.
7. Werden Kopien der Wirtschaftspläne etc. der AöR herausgegeben?
Ja, liegt als Anlage bei (WPL 2007 am 09.01.07 vom Verwaltungsrat beschlossen).
8. Wie ist das Personal in die AöR überführt worden?
Gesetzlicher Übergang – dazu wurde eine Selbstbindungserklärung zwischen Personalrat und Oberbürgermeister vereinbart, s. Anlage 3 zu Vorlage R 360.
17.04.2007
Randbedingungen der Bildung einer AÖR
- Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe der Stadt Leverkusen" vom 27.10.2006
- Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL) Anstalt des öffentlichen Rechts vom 09.01.2007
- Gründung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) – in Ergänzung zur Vorlage R 360 / 16. TA
- Umwandlung des Regiebetriebes Technische Betriebe Leverkusen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts - Selbstbindungserklärung zum Personalübergang
- Satzung vom ... ... ... zur Aufhebung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe“ Leverkusen vom 14. Januar 1999
- Gründung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen als Anstalt des öffentlichen Rechts AöR