Gartenwasserzähler in Leverkusen - Gebühren sparen durch gezielte Erfassung
In Leverkusen haben Grundstückseigentümer/-innen die Möglichkeit, durch den Einsatz eines Gartenwasserzählers ihre Abwassergebühren zu senken. Für Frischwasser, das ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird und so nicht ins öffentliche Kanalnetz gelangt –muss deshalb auch keine Schmutzwassergebühr entrichtet werden.
Die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) erkennen auf Antrag den durch einen separaten Zähler erfassten Gartenwasserverbrauch an, sofern bestimmte technische und formelle Anforderungen erfüllt sind. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Voraussetzungen, Einbau, Nutzung und Abrechnung.
Antragsberechtigt ist immer der Gebührenpflichtige oder die von der Eigentümergemeinschaft beauftragte Hausverwaltung. Gebührenpflichtiger ist:
- Bei Einfamilienhäusern der/die Eigentümer*in oder die mit der Hausverwaltung beauftragte Person.
- Bei Wohnungs- und Teileigentum die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft (Schmutzwassergebühren werden in der Regel per Bescheid der Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung bekanntgegeben)
HINWEIS:
Die ein Haus oder eine Wohnung anmietende Person ist nicht antragsberechtigt.
- Jeder geeichte Zähler der mit einer Plombe versehen werden kann. Der Zähler ist mit dem Wasserhahn zu verplomben.
- Die Messeinrichtung kann auch fest in die Leitung montiert werden. Eine Verplombung ist dann nicht notwendig.
Der Zähler kann vom Gebührenpflichtigen selbst oder von einer ihm beauftragten Person montiert werden.
Damit garantiert wird, dass der auf den Wasserhahn montierte Zähler, auch im Winter nicht abmontiert wird, ist dieser zu verplomben. Nachfolgend sind die von den TBL anerkannten Verplombungsmethoden aufgeführt:
- Drahtverplombung
- Kunststoffverplombung
- Schellenverplombung / Plombierschelle
- Schraubenversiegelung („Lackverplombung“)
Der Zähler darf im Winter nicht abmontiert werden. Für den Frostschutz der Anlage ist der Eigentümer verantwortlich.
Anschaffungs- und/oder Installationskosten hat der Gebührenpflichtige zu tragen. Die Kosten für die Anschaffung und ggfs. Installation erfragen Sie bitte im Baumarkt bzw. im Fachhandel.
Ja, es können mehrere Zähler genutzt werden (z.B. einer im Garten und einer im Vorgarten).
HINWEIS:
Für jeden Zähler ist ein separater Antrag einzureichen.
Die durch Gartenbewässerung entstehende Wasserschwundmenge ist nachzuweisen. Erst wenn Sie nachweisbar ist, darf sie bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden.
Nachweisbar ist die Wasserschwundmenge dann, wenn
- der genutzte Zwischenzähler geeicht und ggfs. verplombt ist,
- mit dem Antrag ein aktuelles (nicht älter als 14 Tage) Foto des Zählers mitgesendet wird. Als Anfangsstand ist der mit diesem Foto nachgewiesene Zählerstand maßgeblich,
- der Antrag unverzüglich nach Einbau gestellt wurde,
- die Entnahmestelle sich nicht in unmittelbarer Nähe einer Einleitung (z. B.: Waschbecken, Bodeneinlauf, Waschküche, WC, Badezimmer, etc.) in den Kanal befindet,
- der Zähler nicht gegen die Fließrichtung eingebaut wurde,
- die Informationen/Beschriftung auf dem Zähler leserlich sind.
- Für den Antrag ist ausschließlich der durch die TBL zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Der Antrag steht als Download auf der Homepage der TBL zur Verfügung. Im Bedarfsfall kann er Ihnen auf Anforderung zugesendet werden.
- Der Einbau des Zählers ist anhand von Fotos nachzuweisen.
- Auf den Fotos soll erkennbar sein:
- - Der Zähler mit Zählerstand, Zählernummer und Eichdatum.
- - Die ordnungsgemäße Verplombung (s. Punkt 4.).
- - Ein Umgebungsfoto der Entnahme-/Zapfstelle.
- Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann entweder per Post oder per E-Mail (als pdf) direkt an Ihre(n) Sachbearbeiter*in der Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Grundbesitzabgaben (Fr.-Ebert-Straße 39, 51373 Leverkusen) oder an die TBL (selbe Anschrift) gesendet werden.
- Wenn der Antrag per E-Mail gestellt wird, ist der Antrag selbst als PDF-Datei und die Fotos als Anlage im JPG oder PNG Format zu übersenden.
Im September eines jeden Jahres erhalten Sie einen Ablesezettel des Fachbereiches Finanzen der Stadtverwaltung Leverkusen zugesendet. Den Ablesezettel (s. a. Ausfüllhilfe am Ende dieser Informationen) senden Sie dann ausgefüllt und unterschrieben an den Fachbereich Finanzen zurück. Der so ermittelte Verbrauch wird dann i. d. R. im darauffolgenden Veranlagungszeitraum bei der berücksichtigt.
Die für die Gartenbewässerung nachgewiesene Wassermenge wird i. d. R. im Folgejahr bei der Veranlagung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt. Die nachgewiesene Menge wird dann von der zur Schmutzwassergebühr heranzuziehenden Frischwasserverbrauchsmenge abgezogen.
Beispiel Ersparnis im Jahr 2025 (Gebührensatz 2,53 €/m³): Die über den Zwischenzähler ermittelte Menge des verbrauchten Frischwassers für die Gartenbewässerung beträgt 10 m³. Wertmäßig ergibt sich somit folgende Ersparnis:
10 m³ x 2,53 € = 25,30 €
Ob sich der Aufwand für Sie lohnt, ist von Ihrem Bewässerungsverhalten abhängig. Natürlich spielt auch die Größe Ihres Gartens und die Art der Bepflanzung ab.
Daher ist eine pauschale Antwort auf diese Frage nicht möglich.
TIPP: Sie können eine mögliche Gartenwassermenge selbst einschätzen, wenn Sie die Häufigkeit der Bewässerungsvorgänge (B) Ihres Gartens mit einer 10 Liter Gießkanne berechnen:
10 L x 100 B = 1.000 Liter oder 1 m³ = Ersparnis im Jahr (2025) = 2,53 €
Bei diesem Beispiel beträgt die Ersparnis 2,53 € (= Gebührensatz 2025)
Nein, dass für die Befüllung eines Schwimmbeckens, eines Pools, u. ä. verwendete Frischwasser wird mit der Benutzung zu Schmutzwasser und ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten.
Hinweis: Sie können ausgefüllte Anträge per E-Mail an gba@stadt.leverkusen.de senden.
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Ihre Ansprechpartner im Sachgebiet Grundabgaben der Stadt Leverkusen (Kontaktdaten s. Grundbesitzabgabenbescheid)
Stand: 08/2025
