Was ist Stadtentwässerung
In der Stadtentwässerung der Stadt Leverkusen werden 704 km Kanalnetz und 70 Sonderbauwerke wie Pumpwerke, Regenüberlaufbecken, Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken ausgebaut, instand gesetzt und unterhalten.
Die Abwasserreinigung erfolgt durch den Wupperverband, so dass die Technischen Betriebe hier lediglich in den Aufsichtsgremien des Verbandes Einfluss haben.
Mischsystem
Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet.
Trennsystem
Im Trennsystem werden Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt voneinander, jeweils im eigenen Kanal abgeleitet. Das Niederschlagswasser wird in natürliche oder künstliche Gewässer eingeleitet, das Schmutzwasser jedoch einer Kläranlage zugeführt. Dort wird es gereinigt und dann ebenfalls in natürliche oder künstliche Gewässer eingeleitet.
Freispiegelverfahren
Das übliche und allgemeine angewandte Verfahren der Abwasserleitung ist das Freispiegelverfahren. Dabei erfolgt die Ableitung des Abwassers mittels natürlichem Gefälle.
Druckentwässerung
Bei Druckentwässerungssystemen befördern kleine Hauspumpstationen das Abwasser einzelner Häuser oder Häusergruppen in ein öffentliches Druckrohrnetz.
Planung der Grundstücksentwässerung
Anschluss an die öffentliche Kanalisation
Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Kanalisation können öffentliche
Misch- und Regenwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können.
Kanalanschlussschein
Ein Kanalanschlussschein (auch „Entwässerungsgenehmigung“, „Anschlussgenehmigung“ oder ähnlich genannt) ist ein offizielles Dokument, um einen Bauantrag stellen zu können. Der KAS ist zwingend dem Entwässerungsantrag im Rahmen des Bauantragsverfahrens beizufügen. Der KAS ist vor Einreichung des Bauantrags zu beantragen!
Sie benötigen den Kanalanschlussschein in folgenden Fällen:
- Umbauten oder Erweiterungen,
- Bei Nutzungsänderungen des Gebäudes (z. B. Umbau von Wohn- zu Gewerbenutzung), wenn sich dadurch die Abwassermenge oder Abwasserart verändert.
Der Schein bestätigt, dass der Bauherr grundsätzlich sein Bauvorhaben, wie er es den TBL angezeigt hat, an die öffentliche Kanalisation anschließen kann. Die TBL prüfen im Antragsverfahren, ob ggf. Auflagen/ Einleitbeschränkungen notwendig sind.
Die Beantragung läuft in der Regel so ab:
- Antragstellung durch den Bauherrn oder ein beauftragtes Ingenieurbüro
- online (leitungsauskunft@tbl-leverkusen.de)
- in Papierform
bei den Technischen Betrieben Leverkusen, Abteilung Stadtentwässerung eingereicht werden
- Einreichung von Entwässerungsunterlagen, z. B.:
- Lageplan mit eingezeichneter Grundstücksentwässerung
- Grundrisspläne mit Fallleitungen und Schächten
- Hydraulische Berechnungen bei größeren Projekten
- ggf. Überflutungsprüfung nach DIN 1986-100
- Prüfung durch die TBL
- Prüfung durch die TBL
- Erteilung des Kanalanschlussscheins (ggf. mit Auflagen wie z.B. Einleitbeschränkungen)
Hinweis:
Ist absehbar, dass eine Überflutungsprüfung notwendig ist, müssen im Vorfeld der Prüfung bei den TBL die Anschlussbedingungen in Erfahrung gebracht werden.
Sollte aus der Sicht des Bauherrn keine Überflutungsprüfung notwendig sein, so ist den TBL eine Ermittlung der abflusswirksamen Flächen (Beiwerte aus Tabelle 9 der Norm) vorzulegen.
Was muss ich über Hausanschlüsse wissen?
Die Beauftragung des Unternehmers und dessen Abrechnung ist Sache des Anschlussnehmers. Bestehen Wurzelschäden, verursacht durch städtische Bäume, ist die Stadt Leverkusen, vertreten durch die Technischen Betriebe Leverkusen AöR, verantwortlich.
Schutz gegen Rückstau
In öffentlichen Schmutzwasserkanälen können durch unplanmäßige Einleitungen Überlastungen oder durch andere Hemmnisse Verstopfungen bzw. Querschnittsverengungen hervorgerufen werden, die dann zum Stau im Schmutzwasserkanal führen. Weiterhin können Betriebsausfälle in Pumpwerken einen Rückstau im Kanalsystem auslösen.
Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Kanalisation können öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können. Es muss deshalb bei starkem Regen mit Einstau im Kanal und Rückstau in die Anschlusskanäle gerechnet werden. Diese Betriebszustände sind grundsätzlich zulässig und werden durch die technischen Regelwerke und somit auch durch die darauf beruhende Rechtsprechung gedeckt.

Rechtliches zu Hausanschlüssen
Wer ist für den Hausanschluss verantwortlich?
„… Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung, der Verschluss sowie die laufende Unterhaltung von Anschlussleitungen obliegen den Grundstückseigentümern. Die baulichen Arbeiten müssen fachgerecht nach den technischen Vorschriften der durch einen von den TBL für diese Arbeiten zugelassenen Unternehmer ausgeführt werden…“.
Die Beauftragung eines zugelassenen Unternehmens erfolgt durch den Anschlussnehmer.
Mit den baulichen Arbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die TBL begonnen werden!
Kanalschäden durch Wurzeleinwuchs
Bei der Erstellung oder Sanierung einer privaten Hausanschlussleitung durch den Eigentümer ist dieser eigenverantwortlich. Bestehen Wurzelschäden, verursacht durch städtische Bäume, ist die Stadt Leverkusen, vertreten durch die Technischen Betriebe Leverkusen AöR, verantwortlich.
Verfahrensablauf:
Der Grundstückseigentümer beauftragt zunächst ein Fachunternehmen mit der Untersuchung der betroffenen Leitung und – falls erforderlich – mit der Beseitigung von Verstopfungen oder Wurzeleinwuchs. Liegt tatsächlich ein Wurzeleinwuchs vor, muss eine Videoaufzeichnung (Kamerabefahrung) mit Leitungsbericht erstellt werden. Mit diesen Unterlagen wendet sich der Anschlussnehmer an die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL).
Wenn der Verursacher die „städtischen“ Wurzeln sind:
- Die Kosten für Untersuchung, Verstopfungsbeseitigung und Wurzelentfernung werden von der TBL übernommen.
- Anschließend erfolgt eine Besprechung zur weiteren Vorgehensweise.
- In den meisten Fällen kann die Leitung durch einen Liner (Inliner-Sanierung) dauerhaft instandgesetzt werden.
- Auf Grundlage der Leitungsberichte ermittelt die TBL den Umfang der Kostenübernahme.
- Der Eigentümer holt mehrere Angebote von Fachfirmen ein, legt diese der TBL vor und beauftragt anschließend ein Unternehmen.
- Die Kosten sind zunächst vom Eigentümer zu zahlen. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung durch die TBL.
- Nur in Ausnahmefällen beauftragt die TBL direkt ihren Vertragsunternehmer. Diese Arbeiten werden dann in offener Bauweise durchgeführt, Ausführung und Abrechnung erfolgen über die TBL.
Wenn Verursacher „private“ Wurzeln oder Wurzeln „dritter“ sind:
- Er muss vom Eigentümer selbst ein Fachunternehmen mit der Sanierung (z. B. per Liner) oder ein konzessioniertes Unternehmen für Arbeiten in offener Bauweise beauftragen werden.
- Für Arbeiten im rein privaten Bereich ist das zu beauftragende Unternehmen frei wählbar.

Kanalbauplanung
Ingenieurbereich Planung & Bau
Der Bereich Planung und Bau innerhalb der Abteilung Stadtentwässerung ist dafür zuständig, dass die öffentliche Abwasserinfrastruktur – also Kanäle, Pumpwerke, Regenrückhaltebecken etc. – bedarfsgerecht geplant, gebaut und an neue Anforderungen angepasst wird. Er befasst sich mit allen Leistungphasen der HOAI. Neben der ingenieurmäßigen Bearbeitung und Abwicklung von Projekten zählt auch die Betreuung von Ingenieurbüros, Erschließungsträgern und Bürgern zu den Aufgaben.

Planung von Entwässerungsanlagen
- Neubau und Erweiterung des Kanalnetzes bei neuen Wohn- oder Gewerbegebieten.
- Sanierungsplanung für bestehende Abwasseranlagen (z. B. marode Kanäle).
- Regenwasserbewirtschaftung: Planung von Regenrückhaltebecken, Versickerungsanlagen, Retentionsräumen.
- Hydraulische Berechnungen und Netzsimulationen, um die Leistungsfähigkeit der Kanalisation zu überprüfen.
- Erstellung von Generalentwässerungsplänen (GEPs) als langfristige Strategien.

Bauausführung und Projektmanagement
- Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).
- Bauleitung und Überwachung von Kanalbaumaßnahmen.
- Koordination mit anderen Infrastrukturträgern, z. B. Straßenbau (TBL), Wasserverband (Wupperverband), Energieversorger (EVL).
- Dokumentation und Abnahme der fertiggestellten Anlagen.

Technische Genehmigungen und Stellungnahmen
- Fachliche Prüfung von Entwässerungsanträgen (z. B. Kanalanschlussschein im Rahmen von Bauanträgen).
- Abstimmungen mit privaten Bauherren und deren Planern.
- Erstellung von Erschließungsverträgen hinsichtlich Errichtung späterer öffentlicher Kanalisation.
- Aufstellung technischer Regelwerke und Vorgaben für Planer und Bauunternehmen.
- Erstellen behördlicher Stellungnahmen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren bei Behördenbeteiligungen als Träger öffentlicher Belange nach BauGB

Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
- Integration von Maßnahmen zur Klimaanpassung (z. B. Starkregenvorsorge).
- Förderung von dezentralen Maßnahmen wie Gründächer, Zisternen, Versickerung.
- Umsetzung von Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und anderer Umweltgesetze.
Funktionsprüfung & Sanierung
Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen informieren über die Änderungen bei der Prüfpflicht privater abwasserführender Leitungen.
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW Süw VO Abw NRW wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung geändert und ist seit dem 13. August 2020 in Kraft.
Abgeschafft wurde insbesondere in Wasserschutzgebieten, die Frist zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen bis 2020, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 errichtet wurden.
Neu ist allerdings, dass für diese Leitungen in begründeten Verdachtsfällen eine unverzügliche Prüfpflicht entsteht.
Für Leitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser ableiten, bleibt die Prüfpflicht unverändert bestehen.
Sanierung vs. Reparatur
Das Kanalnetz in vielen Städten ist Jahrzehnte alt und teilweise undicht, was zu Grundwasserverschmutzung oder Einsturzgefahr führen kann. Die grabenlose Sanierung ist eine ressourcenschonende Lösung, mit der Kommunen ihre Infrastruktur langfristig erhalten, ohne ganze Straßen sperren zu müssen.
In der Fachsprache der Stadtentwässerung wird unterschieden zwischen:
Sanierung
- Ziel: Wiederherstellung der vollen statischen und hydraulischen Funktionsfähigkeit.
- Umfassendere Maßnahmen wie das Inlinerverfahren, bei denen ein Kanal ganz oder teilweise erneuert wird.
- Einsatz, wenn z. B. viele Risse, Undichtigkeiten oder Materialschäden vorliegen.
Reparatur
- Ziel: Gezielte Behebung einzelner Schäden.
- Lokal begrenzte Maßnahmen wie Kurzliner (partielle Schlauchliner), Manschetten, Harzinjektionen, oder Rissverpressung.
- Einsatz bei kleineren, punktuellen Schäden wie Wurzeleinwuchs, einzelne Risse oder undichte Muffen.
Was ist das Inlinerverfahren?
Beim Inlinerverfahren (auch Schlauchlining genannt) wird ein harzgetränkter Schlauch – der sogenannte Inliner – in den beschädigten Kanal eingezogen oder eingestülpt und dann ausgehärtet (meist mit UV-Licht, Warmwasser oder Dampf). Der Inliner legt sich an die Innenwand des alten Rohrs und bildet ein neues, tragfähiges Rohr im Rohr.
Ablauf vereinfacht:
- Kanal wird gereinigt und per Kamera untersucht.
- Inliner (flexibler, harzgetränkter Schlauch) wird eingezogen.
- Aushärtung (z. B. UV- oder Dampfaushärtung).
- Fräsen der Anschlussstücke (damit Hausanschlüsse wieder offen sind).
- Endkontrolle per Kamera.
Offener Kanalbau
In der Siedlungswasserwirtschaft bezeichnet der Begriff offener Kanalbau eine Bauweise, bei der Abwasser- oder Regenwasserleitungen in einer offenen Baugrube verlegt werden.
Im innerstädtischen Bereich ist der offene Kanalbau oft mit Herausforderungen, wie z. B. Einschränkungen im Verkehr, Schutz bestehender Leitungen (Gas, Strom, Telekom) oder engen Platzverhältnissen verbunden.
Daher wird häufig geprüft, ob ein grabenloses Verfahren möglich ist. Offener Kanalbau bleibt meist für Fälle mit besonders hohem Sanierungs- oder Ausbauaufwand vorbehalten.

Was ist offener Kanalbau konkret?
- Herstellung der Grabenverbauung (zur Sicherung der Grabenwände),
- Verlegen der Kanalrohre (z. B. aus Steinzeug, Beton, Kunststoff),
- Einbau von Schächten und Bauwerken (z. B. Revisionsschächte, Drosselbauwerke),
- Wiederverfüllung der Baugrube und
- Wiederherstellung der Oberfläche (z. B. Straßenbelag, Gehwege, Grünflächen).
Typische Einsatzgebiete
- Neubau von Kanälen in neu erschlossenen Baugebieten,
- Sanierung, wenn der Altkanal irreparabel ist oder die Statik zu schwach,
- Erweiterung des Kanalnetzes für neue Anschlussnehmer oder Entwässerungsgebiete,
- Bau von Sonderbauwerken wie Stauraumkanälen, Regenüberläufen etc.
Sonderlösungen
Unterirdischer Rohrvortrieb
Dieser wird angewendet, wenn aufgrund der Tiefenlage des neuen Kanals eine offene Baugrube unwirtschaftlich wäre oder der Verkehr diese nicht zulässt oder wenn Hindernisse, wie Bundesbahngleise, unterquert werden müssen.
Der Rohrvortrieb beginnt in der Startgrube (Pressgrube) in Richtung Zielgrube, wo die Vortriebsmaschine wieder geborgen werden muss (auch Bergegrube genannt).
Das Rohr wird höhen- und lagegerecht vorgepresst.


Bau einer Pressgrube aus sogenanntem Spritzbeton
Aufgrund der beengten Platzmöglichkeiten (Bundesstraße) entschied man sich hier für den Bau einer Pressgrube aus Spritzbeton. Nachdem die angrenzenden Kanäle verlegt und neu eingebunden wurden, konnte die Vortriebsmaschine mit den Arbeiten beginnen.
Nach Fertigstellung des Vortriebs und Ausbau der Vortriebsmaschine wurde in die verlegten Rohre eine Trockenwetterrinne aus Betonfertigteilen verlegt (DN 1800 mm).
Dieses Verfahren wurde weltweit in Leverkusen zuerst angewandt.
Die Vorpressgrube wurde als Schachtbauwerk umgebaut und die vorhandenen Kanäle umgeschlossen.
Gewässereinleitstellen
Die Abteilung beschäftigt sich außerdem mit Gewässereinleitstellen, insbesondere im Bereich der Regen- und Mischwasserbewirtschaftung.
Gewässereinleitstellen sind Orte, an denen Abwasser oder Regenwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz in ein Gewässer eingeleitet wird, z. B. in Flüsse, Bäche, Gräben, Seen, Teiche oder Versickerungsanlagen mit Gewässeranschluss.
Man unterscheidet hierbei zwischen Reinwasser-Einleitungen (z. B. gereinigtes Regenwasser, Dachentwässerung) und Abwasser-Einleitungen (z. B. Mischwasser aus Regenüberläufen oder Kläranlagenabläufen).

Die Abteilung ist maßgeblich an der Konzeption, technischen Ausgestaltung und dem Bau von Gewässereinleitstellen beteiligt. Sie sorgt dafür, dass diese funktional, genehmigungsfähig und umweltverträglich sind – also sowohl den betrieblichen als auch den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
1. Planung neuer Einleitstellen
- z. B. bei Erschließung neuer Baugebiete
- Bestimmung der Lage, Kapazität und Bauweise
- hydraulische Berechnungen zur Überprüfung der Belastung des Gewässers
2. Planung von Ausbau oder Sanierung bestehender Einleitbauwerke
- z. B. Ersatz veralteter Regenüberläufe oder Drosselbauwerke
- Anbau von Rückhalte- oder Reinigungsanlagen (z. B. Regenklärbecken, Retentionsräume)
3. Einhalten wasserrechtlicher Vorgaben
- Die Einleitung in ein Gewässer ist genehmigungspflichtig (nach WHG)
- Planung und Bau müssen mit den Anforderungen der Unteren Wasserbehörde, des Landschaftsplans und ggf. der EU-Wasserrahmenrichtlinie abgestimmt sein
4. Umwelt- und Gewässerschutz
- z. B. Integration von dezentralen Maßnahmen zur Entlastung der Einleitstellen
- Schutz vor Starkregen durch Rückhaltevolumen, kontrollierte Ableitung
5. Koordination mit Fachbereichen und Ingenieurbüros
- z. B. Abstimmung mit der Abteilung „Betrieb und Unterhalt“, Umweltbehörden, Gewässerunterhaltungspflichtigen etc.
Naturnahe Eingliederung von Bauwerken
Wir bemühen uns, unsere Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten, z.B. wurde bei der Errichtung eines Regenüberlaufbeckens im Naturschutzgebiet an der Wupper das Stahlbetonbauwerk mit Natursteinen verkleidet und ein seitlicher Bachlauf angelegt.
Kanalbetrieb
Kanalunterhaltung
Einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt leistet die Stadt Leverkusen mit ihrer Stadtentwässerung. Die Verpflichtung der Kommunen, ein Kanalnetz zu errichten und zu unterhalten, ist durch entsprechende Wassergesetze geregelt. Das Leverkusener Entwässerungssystem ist unterteilt in 338 Abschnitte. Durch ein weitverzweigtes Kanalnetz wird heute das Abwasser gesammelt und zur Kläranlage geleitet. Die Kanalrohre haben einen Durchmesser von 200 bis 3000 Millimeter. Das von der Stadt Leverkusen geführte Kanalkataster wird von der Abteilung Stadtentwässerung verwaltet.
Zuständigkeit des Sachbereiches
Vereinbarungen der Einleitungen von Grund- und Tageswasser bei Baumaßnahmen (z.B. Ausschachtung, Gründung, Bohrung usw.) siehe „Hinweise zur Einleitung von Baustellenabwasser“.

Indirekteinleiterüberwachung
Die Technischen Betriebe Leverkusen TBL sind als Betreiber des städtischen Kanalnetzes aufgrund der Betreiberpflichten aus § 18b WHG Wasserhaushaltsgesetz) und wegen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet, Benutzern der öffentlichen Kanalisation Indirekteinleiter) Auflage
- zur baulichen Erhaltung und Betriebssicherheit des Kanalnetzes,
- zur Sicherheit des Betriebspersonals,
- zum Schutz des Klärwerks
aufzuerlegen. Die Überwachung dieser Auflagen obliegt dem kommunalen Betreiber TBL . Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der Entwässerungssatzung der Stadt Leverkusen vom 20.12.2005 festgelegt.
Der Sachbereich „Indirekteinleiterüberwachung“ hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Auflagen zu kontrollieren.
Zuständigkeit des Sachbereiches Indirekteinleiterüberwachung:
- Erstellung und Führung des Einleiterkatasters
- Kontrolle der Abwasserqualität im Kanalnetz
- Kontrolle des gewerblichen Abwassers Entnahme und Untersuchung von Abwasserproben aus Firmeneinleitungen ins Kanalnetz)
- Kontrolle der Funktionsfähigkeit von Abwasserbehandlungsanlagen bei den Firmen
- Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren vom Umweltamt Abwassereinleitungen in die Kanalisation und ggf. Abwasserbehandlungsanlagen) (EWS, §7
- Genehmigungen der Abwassereinleitungen aus der Fassadenbehandlung
- Beratung der der Firmen zum Thema „Genehmigungsfreie Abwasserbehandlungsanlagen“ (z.B. Fettabscheider, siehe dazu „Erhebungsbogen für den Bereich „Gastronomie“)
Kontakt
Ihr Kontakt zu den Technischen Betrieben Leverkusen
Die Technischen Betriebe Leverkusen sind als kommunales Dienstleistungsunternehmen für zentrale Aufgaben der städtischen Infrastruktur im Einsatz. Unser engagiertes Team steht Ihnen bei Fragen, Hinweisen oder Anregungen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind gerne für Sie da!
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