Erschließungsverträge
Erschließungsverträge
Die Stadt kann mit Bauträgern, die ein noch nicht erschlossenes Baugebiet bebauen wollen, Erschließungsverträge abschließen.
Diese beinhalten in der Regel die Herstellung von Kanälen und Straßen, welche zur Bebauung der Grundstücke erforderlich sind. Nach Fertigstellung erfolgt eine kosten- und lastenfreie Übertragung der Straßenbauanlagen in das Eigentum der Stadt; diese gehen in deren Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht über. Die Kanäle gehen in das Eigentum der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR über.
Rechtliche Grundlagen:
Rechtliche Grundlage für Erschließungsverträge ist § 124 des Baugesetzbuches. Der Gesetzestext kann unter www.leverkusen.de als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
Stadt Leverkusen - Ansprechpartner für Verträge und deren Abwicklung
Herr Krebs
Stadt Leverkusen
Fachbereich Tiefbau
Tel. 0214 406-6681
Kontakt
Abteilungsleitung Stadtentwässerung
Tel. | 0214-406-6960 |
Abteilungsleitung Straßenbau/ Brücken- und Ingenieurbau
Tel. | 0214-406-6970 |
Ansprechpartner für Verträge und deren Abwicklung: Stadt Leverkusen
Tel. | 0214-406-6681 |