Straßen
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Straßen

Straßenbaulast

Der Träger der Straßenbaulast sind die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR TBL. Sie wurde per Satzung von der Stadt Leverkusen auf die TBL übertragen.

Folgende Aufgaben werden von ihr wahrgenommen:

  • Straßenmanagement
  • Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Gewährleistungsüberwachung von Straßenbaumaßnahmen
  • Technische Begleitung von Aufgrabungen in der öffentlichen Verkehrsfläche durch Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Mitwirkung bei Erschließungsverträgen für Bauträger
  • Ansprechpartner für Bürger, Wirtschaft und Politik in allen Fragen des Straßenbaus
Straßenkreuzung mit Kreisverkehr, Zebrastreifen und Beschilderung in Leverkusen

Neu- und Umbau von Straßen

Im Stadtgebiet von Leverkusen wird in den jeweils zuständigen politischen Gremien über den Neu- und Umbau von Straßen entschieden. Sie werden über den städtischen Haushalt finanziert. Die Planung für diese Projekte werden durch den Fachbereich Tiefbau der Stadt Leverkusen erstellt. Bei Neubaumaßnahmen haben sich die Anlieger gemäß Baugesetzbuch BauGB mit 90% an den Kosten zu beteiligen.

Die bisherige Praxis, dass die Anlieger bei Umbaumaßnahmen kostenmäßig beteiligt werden, wurde seitens des Landes NRW neu geregelt. Nunmehr besteht für diese Maßnahmen, soweit diese durch den jeweiligen Stadtbezirk ab dem 01.01.2018 beschlossen wurden, eine 100 %-ige Förderung des Anliegeranteils durch das Land NRW.

    Die entsprechende Förderung wird direkt durch die Stadt Leverkusen abgerufen. Für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 durch den jeweiligen Stadtbezirk beschlossen wurden bzw. noch beschlossen werden, gilt das Erhebungsverbot aus § 8 Abs.1 S.2 Kommunalabgabengesetz NRW. Hieraus entstehende Beitragsausfälle werden durch das Land NRW erstattet. Die entsprechenden Beantragungen erfolgen durch die Stadt Leverkusen.

    Straßeninstandsetzung

    Die Instandsetzung der Straßen ist von großer Bedeutung für eine funktionierende Infrastruktur.

    Vom Riss zum Schlagloch

    Als Konsequenz aus fehlenden Unterhaltungsleistungen würde sich, unabhängig vom aktuellen Schadensbild, folgende Entwicklung des Straßenzustandes einstellen:

    Der Zerfall in drei Stufen

    Wasser dringt in feine Risse der Straße ein und gefriert bei Minustemperaturen zu Eis, wodurch es sich ausdehnt

    1. Durch feine Risse dringt Wasser ein. Bei Minusgraden gerfriert im Untergrund das Wasser zu Eis und dehnt sich dabei aus.

    Im Frühling schmilzt das Eis unter dem Asphalt und es entsteht ein Hohlraum im Untergrund

    2. Im Frühling schmilzt das Eis. Ein Hohlraum entsteht.

    Ein Autoreifen verursacht durch sein Gewicht den Einbruch des geschwächten Hohlraums unter der Straße

    3. Unter dem Druck der Autoreifen bricht der Hohlraum ein.

    Um dies zu verhindern, sind vorbeugende Maßnahmen erforderlich, z.B. das rechtzeitige Schließen der Straßenbeläge (Oberflächen).

    Welche Bauverfahren zum Einsatz kommen, richtet sich nach dem Zustand der Fahrbahnoberfläche. Dabei ist zu beachten, dass Straßen, welche augenscheinlich oberflächlich noch im guten Zustand erscheinen, häufig dennoch frühzeitig instandgesetzt werden müssen. Nur so lässt sich verhindern, dass kleinere Schäden sich nicht ausweiten und größere Baumaßnahmen notwendig werden.

    Vor diesem Hintergrund haben die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen ein Instandsetzungskonzept erarbeitet, welches am 18. Oktober 2002 unter der Vorlagen Nr. R1130/15.TA vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde.

    Straßenunterhaltung

    Die Technischen Betriebe Leverkusen unterhalten für die Stadt ein Straßen und Wegenetz von insgesamt 591 Kilometern Straßen und Wegen mit einer Gesamtfläche von 3,3 Mio Quadratkilometern. Um die Qualität der Straßen und Wege dauerhaft kostengünstig zu sichern, beschloss der Rat der Stadt im Jahr 2003 ein Straßeninstandsetzungskonzept, welches eine systematische vorbeugende Straßeninstandhaltung zum Inhalt hat. Vorrangiges Ziel ist hierbei die Wahrung der Verkehrssicherheit.

    Aufbruchkontrolle & Beweissicherung

    Die Leverkusener Straßen und Wege werden jährlich ca. 1.200 mal durch Unternehmen mit Versorgungsauftrag wie die EVL oder die Deutsche Telekom „aufgebrochen“. Diese Eingriffe dienen u.a. der Sicherstellung der täglichen Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation, aber auch zu Entsorgungs-zwecken (z.B. der Abwasserbeseitigung).

    Die Aufbruchkontrolle der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen begleitet diese Maßnahme, um sicherzustellen, dass die durch die Versorgungsunternehmen eingesetzten Unternehmer nach den geltenden Vorschriften arbeiten.

    Sie vertritt dabei die grundlegenden Interessen des Eigentümers der Verkehrsflächen, die Stadt Leverkusen. Zusätzlich werden Beweissicherungen bei privaten Baumaßnahmen durchgeführt: So kann sichergestellt werden, dass durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommene bzw. beschädigte Verkehrsflächen, insbesondere Gehwege, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in einen Zustand versetzt werden, der dem ursprünglichen Zustand entspricht.

    Straßenkontrolle & Regiekolonnen

    Straßenkontrolle

    Das Leverkusener Straßen- und Wegenetz sowie alle öffentlichen Plätze und Fußgängerzonen werden regelmäßig durch die TBL hinsichtlich potentieller Schäden kontrolliert. Erkannte Schäden werden mit Hilfe von mobilen Erfassungsgeräten dokumentiert und in einer Datenbank gespeichert. Diese Informationen dienen dem Nachweis der erfolgten Straßenkontrolle gegenüber dem Versicherungsträger. Bei eventuellen Schadenersatzansprüchen sind sie zugleich Grundlage für den Einsatz der TBL-eigenen Regiekolonnen.

    Leverkusener Straße mit angrenzendem Gehweg während einer Straßenkontrolle bei Sonnenschein
    Straßenarbeiter trägt frische Fahrbahnmarkierung auf schwarze Asphaltfläche auf

    Regiekolonnen

    Die Regiekolonnen der TBL erbringen kleinflächige Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten in Eigenleistung. Der Leistungskatalog umfasst das Beseitigen von Schlaglöchern, kleinere Asphaltarbeiten und das Regulieren von Gehwegplatten, Pflaster und Bordrinnen, die Pflege von Straßenrändern und Entwässerungsgräben, das Aufstellen und Erneuern von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, sowie das Sicherstellen der Straßenentwässerung und Leerung der Straßenabläufe und Entwässerungsgräben.

    Straßenreinigung

    Im Bereich der Straßenreinigung werden wöchentlich insgesamt 613,9 Kilometer öffentliche Straßen inklusive Wege und Plätze gereinigt. Zudem werden ca. 716 Papierkörbe mit einem Gesamtvolumen von 43.000 Liter entleert sowie öffentliche Toilettenanlagen unterhalten.

    Darüber hinaus sind die Technischen Betriebe Leverkusen auch für Erstmaßnahmen bei Unfällen im öffentlichen Straßenbereich zuständig, beispielsweise für das Abstreuen von Ölspuren oder die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen, sofern es sich um öffentliche Straßen handelt, die sich in ihrer Unterhaltung befinden.

    Reinigungsfahrzeuge mit rotierender Bürste

    Winterdienst

    WER ist WANN zum Winterdienst verpflichtet?

    Die Räum- und Streupflicht besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer Anlieger) der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. In vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern ist diese Aufgabe häufig im Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung geregelt.

    Kann das Räumen oder Streuen z.B. aufgrund von Berufstätigkeit oder anderer Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst ausgeführt werden, ist durch die Anlieger sicher zu stellen, dass andere Personen diese Aufgaben übernehmen.

    Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind 

    • werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
    • sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr

    unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

    Auf sämtlichen Gehwegen ist der Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Sie müssen hier eine Breite von mind. 1 m von Schnee und Eis freihalten, so dass z.B. auch für Rollstuhlfahrer oder mit Kinderwagen eine gefahrlose Benutzung möglich ist. Ist kein separater Gehweg vorhanden, ist ein entsprechend breiter Streifen an den Rändern der Straße freizuhalten bzw. zu bestreuen.

    Auch an Haltestellen muss für einen sicheren Übergang auf Geh- und ggf. vorhandenen Radwegen gesorgt werden. Auf den Straßen, bei denen die Reinigung auf die Anlieger übertragen ist, müssen Anlieger z.T. auch auf den Fahrbahnen für sichere Fußgängerübergänge sorgen. Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung.

    Weitere Hinweis finden Sie in der Straßenreinigungssatzung.

    Grundsätzlich gilt: Erst räumen – dann streuen!

    Mit Schneeschieber und Besen beseitigen Sie bereits das „Gröbste“. Erst was danach an „Festgefrorenem“ auf dem Gehweg verbleibt muss mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Granulat oder Splitt abgestreut werden, die in der Regel eine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Auftauende Stoffe, also Streusalz, dürfen nur in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen verwendet werden, wie z.B. bei Eisregen sowie bei Hydranten, auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen. Salz darf aber grundsätzlich nicht auf Baumscheiben und Grünflächen gestreut werden.

    Schnee und Eis von privaten Grundstücken dürfen nicht auf dem Geh-, Radweg oder der Fahrbahn abgelagert werden.

    Vom Gehweg ist der Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges – nicht jedoch auf einem ggf. vorhandenen Radweg - oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

    Hierbei sind auch Straßenrinnen, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen stets von Eis und Schnee freizuhalten, um Stauwasser zu vermeiden. Auch für Schmelzwasser ist bei Eintritt von Tauwetter ein Abfluss freizulegen und freizuhalten. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen abgelagert werden. Bei der Verwendung von abstumpfenden Mitteln müssen die Streugutreste nach dem Abtauen unverzüglich beseitigt werden, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden.

    Broschüre
    Winterdienst

    Zum Downloadservice

    Diese Broschüre informiert darüber, was bei Eis und Schnee zu tun ist, über die Räum und Streupflicht, sowie in welchen Fällen wer für den Winterdienst zuständig ist.

    Kontakt

    Ihr Kontakt zu den Technischen Betrieben Leverkusen

    Die Technischen Betriebe Leverkusen sind als kommunales Dienstleistungsunternehmen für zentrale Aufgaben der städtischen Infrastruktur im Einsatz. Unser engagiertes Team steht Ihnen bei Fragen, Hinweisen oder Anregungen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind gerne für Sie da!

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